Neues Urteil: Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte – was du wissen solltest

Überstunden

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 5. Dezember 2024 entschieden (Az. 8 AZR 370/20), dass Teilzeitkräfte möglicherweise benachteiligt werden, wenn sie andere Voraussetzungen für Überstundenzuschläge erfüllen müssen als Vollzeitkräfte. Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Bisherige Regelung

Bisher bekamen Teilzeitkräfte erst dann einen Überstundenzuschlag, wenn sie die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschritten. Die Stunden, die über die vereinbarte Teilzeit hinausgingen, galten als „Mehrarbeit“ und waren nicht zuschlagspflichtig.

2. Was hat das BAG entschieden?

Das Gericht hat nun festgestellt, dass solche Regelungen Teilzeitkräfte diskriminieren können, vor allem wenn sie überwiegend Frauen betreffen (wie im behandelten Fall). Teilzeitkräfte haben daher Anspruch auf dieselben Überstundenzuschläge wie Vollzeitkräfte, sobald sie ihre eigene vereinbarte Arbeitszeit überschreiten.

3. Was bedeutet das für dich?

  • Falls du Teilzeit arbeitest: Du kannst in bestimmten Fällen Überstundenzuschläge geltend machen, auch wenn du keine Vollzeitstunden erreichst.
  • Handel schnell: Wegen der Ausschlussfristen in Tarifverträgen solltest du Überstundenzuschläge schriftlich bei deinem Arbeitgeber beantragen. Das geht formlos, mit Verweis auf das neue BAG-Urteil.

Wichtig zu wissen

  • Überstunden müssen ausdrücklich vom Arbeitgeber angeordnet sein.
  • Bei Gleitzeit oder flexiblen Arbeitszeiten entstehen in der Regel keine zuschlagspflichtigen Überstunden.

Noch ist unklar, wie sich das Urteil auf den öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L) auswirkt. Es ist aber möglich, dass die bisherigen Regelungen überarbeitet werden müssen. Wenn du betroffen bist, bleib am Ball und informiere dich weiter.

Fröhliche Ostern und ein Wort zur Einigkeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

inmitten der festlichen Ostertage möchten wir dir allen herzliche Grüße übermitteln und dir und deinen Familien eine Zeit voller Freude, Harmonie und Wärme wünschen.

Ostern ist eine Zeit der Erneuerung und des Zusammenhalts. Es erinnert uns daran, dass aus Dunkelheit Licht hervorgehen kann und dass gemeinsame Werte und Traditionen uns stärken, gerade in herausfordernden Zeiten.

In diesen Tagen möchten wirjedoch auch einen Moment der Reflexion einlegen. Unsere Gesellschaft, wie auch unser Betriebsrat, steht vor Herausforderungen, die uns bisweilen zu spalten drohen. Unterschiedliche Meinungen und Ansichten können zu Unstimmigkeiten führen, die das Zusammengehörigkeitsgefühl beeinträchtigen.

Doch gerade jetzt, in einer Zeit, in der Solidarität und Zusammenarbeit wichtiger sind denn je, sollten wir uns bewusst sein, dass wir trotz unserer Differenzen eine gemeinsame Mission haben – das Wohl unserer Kolleginnen und Kollegen zu vertreten und für eine gerechte Arbeitsumgebung einzutreten.

Lasst uns Ostern als Anlass nehmen, nicht nur unsere Eier zu suchen, sondern auch nach Gemeinsamkeiten zu suchen und Brücken zu bauen, um die Kluft zwischen uns zu überwinden. Lasst uns mit Respekt und Verständnis aufeinander zugehen und gemeinsam daran arbeiten, unsere Ziele zu erreichen.

Wir sind überzeugt, dass wir, wenn wir vereint sind, jede Herausforderung meistern können, die vor uns liegt. In diesem Sinne wünsche wir dir frohe und gesegnete Ostertage!

Mit herzlichen Grüßen,

Eure Betriebsräte der Freie Liste