Muss ein Betriebsratsmitglied einer Gewerkschaft angehören?
Antwort: Nein, es gibt in vielen Unternehmen Betriebsratsmitglieder die kein Gewerkschaftsbuch haben.
Welches Betriebsratsmitglied ist für mich als Gewerkschaftsmitglied zuständig, wenn ich einen Ansprechpartner brauche?
Antwort: Ansprechpartner ist jedes Betriebsratsmitglied zu dem der Arbeitnehmer Vertrauen hat, also jeder Arbeitnehmer kann jeweils ein von ihm bestimmtes Betriebsratsmitglied hinzuziehen, unabhängig einer Gewerkschaftszugehörigkeit.
Welches Betriebsratsmitglied ist für mich als Unorganisierte/r zuständig, wenn ich einen Ansprechpartner brauche?
Antwort: Jeder Arbeitnehmer kann ein von ihm bestimmtes Mitglied des Betriebsrats zu seiner Unterstützung hinzuziehen. Dies ist vollkommen unabhängig ob er oder sie in einer Gewerkschaft organisiert ist oder keiner Gewerkschaft angehört.
Kann ich, wenn ich keiner Gewerkschaft angehöre, bei der Betriebsratswahl kandidieren?
Antwort: Wählbar sind diejenigen Arbeitnehmer/innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt der Wahl (Wahltag) dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören (vgl. § 8 BetrVG). Die Kandidatur ist unabhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit.
Darf ich, wenn ich keiner Gewerkschaft angehöre bei der Betriebsratswahl wählen?
Antwort: Wahlberechtigt, die Mitglieder des Betriebsrats zu wählen, sind alle Arbeitnehmer/innen des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (vgl. §§ 7 bis 20 BetrVG)
Muss ich als Gewerkschaftsmitglied bei der Betriebsratswahl meine Gewerkschaftsliste wählen?
Antwort: Nein auch Gewerkschaftsmitglieder sind vollkommen frei bei ihrer Wahl, sie können jederzeit ihre Stimme auch freien Listen geben.
Haben Betriebsratsmitglieder die keiner Gewerkschaft angehören, die gleichen Rechte im Betrieb, als diejenigen Betriebsratsmitglieder die Mitglied einer Gewerkschaft sind?
Antwort: Ja, die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und seiner Mitglieder sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet nicht nach organisierten und unorganisierten Betriebsratsmitgliedern.
Welche Vorteile haben Betriebsratsmitglieder, die keiner Gewerkschaft oder Vereinigung angehören?
Antwort: Freie Betriebsratsmitglieder sind keiner „Gewerkschaftsorder“ unterworfen, sie können also frei ohne jeglichen Einfluss von außen die Belange der Beschäftigten vertreten. Freie Betriebsratsmitglieder können ohne Filter offen und direkt Missstände ansprechen ohne dass sie durch eine Organisation gehindert werden. Freie Betriebsratsmitglieder sind nur ihrem Gewissen und den Menschen und deren Probleme im Betrieb verpflichtet