Was bedeutet das für dich als Arbeitnehmer?
- Geregelte Arbeitszeiten sind wichtig: Ein fester Dienstplan hilft dir, Arbeit und Freizeit besser zu planen. Ärgerlich wird es, wenn der Plan plötzlich geändert wird, z. B. du spontan am Wochenende Frühschicht machen sollst.
- Darf der Arbeitgeber deinen Plan ändern?
Ja, dein Arbeitgeber kann den Dienstplan ändern, muss aber bestimmte Regeln einhalten. Sein sogenanntes „Weisungsrecht“ erlaubt das, aber deine Interessen müssen dabei berücksichtigt werden. Spontane Änderungen sind nur in Ausnahmefällen okay. - Welche Fristen gelten?
Es gibt keine klare gesetzliche Regelung, aber Gerichte sagen, dass Änderungen mindestens vier Tage vorher angekündigt werden sollten. Wird das nicht eingehalten, musst du der Änderung nicht zustimmen. - Was macht der Betriebs- oder Personalrat?
Der Betriebs- oder Personalrat hat ein Mitspracherecht bei Arbeitszeiten – besonders, wenn mehrere Mitarbeiter betroffen sind. Persönliche Wünsche, wie ein Schichttausch mit Kollegen, fallen oft nicht darunter. - Wie ist das bei Krankheitsfällen?
Krankheitsausfälle zählen nicht als Notfall, weil dein Arbeitgeber damit rechnen und planen muss, z. B. mit Vertretungen. Änderungen wegen Krankheit müssen trotzdem fair abgewogen werden. - Was passiert bei Streitigkeiten?
Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, entscheidet eine Einigungsstelle.